Hinweis der Samtgemeinde Emlichheim zur Benutzung von Löschwasserbrunnen

Die Samtgemeinde Emlichheim weist darauf hin, dass das Anzapfen von Löschwasserbrunnen verboten ist. „Wer dies dennoch tut, gefährdet den Brandschutz“, betont Gemeindebrandmeister Daniel Loehrke. Bei öffentlichen Löschbrunnen handelt es sich um Einrichtungen des Brandschutzes und deren Funktion muss uneingeschränkt sichergestellt sein.

Beschädigungen an Löschwasserbrunnen durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung gilt es daher auszuschließen. Zudem besteht nach Erläuterungen von Loehrke die Gefahr, dass sich eine unkontrollierte Nutzung über einen längeren Zeitraum hinweg negativ auf den Grundwasserhaushalt auswirken kann und insgesamt die Sicherstellung des Brandschutzes gefährdet. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Wetterlage mit hohen Temperaturen und der langen Trockenperiode gilt das umso mehr.

Es ist beobachtet worden, dass in den letzten Tagen in Einzelfällen durch landwirtschaftliche Betriebe öffentliche Löschwasserbrunnen genutzt wurden, um die eigenen Felder zu bewässern. Bei allem Verständnis für die durch die lang anhaltende Trockenheit betroffene Landwirtschaft kann die Samtgemeinde Emlichheim dieses nicht dulden. Loehrke unterstreicht, dass die Löschwasserbrunnen eine sehr wichtige Funktion für den Brandschutz haben, denn aufgrund der Trockenheit haben sich auch die Risiken der Entstehung von Bränden in den Außenbereichen erheblich erhöht. Daher sollten Landwirte  ein besonderes Interesse daran haben, dass die Löschwasserbrunnen stets einsatzbereit und intakt sind, um im Brandfall effektiv und schnell reagieren zu können. Denn sollte aufgrund eines durch Fremdnutzung verursachten Schadens an einem Löschbrunnen ein Löscheinsatz erschwert werden oder die Förderkapazität durch ein unerlaubtes Anzapfen beeinträchtigt sein, hätte dies für den Verursacher erhebliche Folgen. „Der widerrechtliche Gebrauch öffentlicher Löschbrunnen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar“, unterstreicht Fachbereichsleiter Gerbert Helweg von der Samtgemeindeverwaltung.

Quelle: Samtgemeinde Emlichheim