Zum Jahreswechsel erleiden bundesweit Kinder und Jugendliche schwerste Verletzungen wie Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden durch Unfälle mit Böllern und Feuerwerksraketen.
- Kinder auf die Gefahren durch Feuerwerkskörper aufmerksam machen und nie alleine lassen!
- Einen großen Sicherheitsabstand zum Feuerwerk einhalten.
- Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben und im Freien angezündet werden!
- Nur Feuerwerkskörper mit einer BAM-Nummer (BAM = Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung) sind geprüft und in Deutschland zugelassen. Keine Billigimporte kaufen, die nicht zugelassen sind!
- Niemals gekaufte Feuerwerkskörper manipulieren!
- Silvesterraketen kippsicher aufstellen und nicht von Balkonen oder Fenstern abschießen! Feuerwerkskörper nicht aus der Hand zünden! Sie könnten vorzeitig explodieren. Schwere Handverletzungen wären die Folge.
- Niemals mit Raketen auf Menschen, Tiere, Balkone, Häuser oder brennbare Materialien zielen!
- Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern liegen lassen und mit Wasser übergießen.
- Alkoholisierte Personen sollten keine Feuerwerke abbrennen! Alkohol im Blut – auch schon kleinere Mengen – macht leichtsinnig.
- Wunderkerzen gehören nicht in Kinderhände! Leicht können Funken die Kleidung entzünden.
- Bewahren Sie Böller und Knallfrösche nicht in Hosentaschen auf! Sie können sich durch Reibung entzünden.
- Beachten Sie die Gebrauchsanweisung der Hersteller und lesen Sie die Sicherheitshinweise!
- Wenn doch etwas passiert, umgehend den Notruf über die Nummer 112 absetzen.